Diözesaner Prozess: Seelsorge in neuen Strukturen
Votum der Kirchengemeinden zur Bildung der Raumschaften im Dekanat Rems-Murr
Seit Jahresbeginn erfolgten im Rahmen des diözesanen Prozesses „Seelsorge in neuen Strukturen“ zahlreiche Gespräche in den jeweiligen Gremien vor Ort und im Dekanat zur Bildung von sog. „Raumschaften“, die dann ab 1.1.2030 jeweils eine neue Kirchengemeinde bilden werden.
Aufgrund deutlich zurückgehender Ressourcen (weniger Kirchenmitglieder und Finanzmittel, weniger pastorale Mitarbeiter und Pfarrer) hat Bischof Dr. Klaus Krämer im vergangenen Jahr 2025 den Prozess „Kirche der Zukunft“ ins Leben gerufen. Konkret bedeutet dies, dass aus den bisherigen 270 Seelsorgeeinheiten und 1020 Kirchengemeinden in der Diözese bis zum Jahr 2030, ähnlich wie in anderen Diözesen, künftig 50-80 „Raumschaften“ gebildet werden sollen, die dann eine Kirchengemeinde (Körperschaft öffentlichen Rechts) bilden.
Die gegenwärtigen Kirchengemeinden werden künftig als „Kirchorte“ auch weiterhin wichtige Orte des kirchlichen Lebens sein, an denen Gemeindemitglieder die Verantwortung für das Gemeindeleben übernehmen.
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt es gegenwärtig 25 Dekanate, sodass sich voraussichtlich die Möglichkeit von 2-3 Raumschaften im Dekanat Rems-Murr ergibt. Auf der Grundlage der diözesanen Kriterien und der eingereichten Vorschläge hat der Dekanatsrat in seiner Sitzung am 22. April 2026 einstimmig dafür votiert, künftig drei Raumschaften im Dekanat Rems-Murr zu bilden.
Nach dem gegenwärtigen Stand ist dies realistisch und es scheint in dieser Weise möglich zu sein. Dies bedeutet, dass im Dekanat Rems-Murr folgende Kirchengemeinden der genannten Seelsorgeeinheiten (SE) künftig jeweils miteinander eine neue Kirchengemeinde bilden würden, sofern hierzu die Zustimmung des Diözesanrates und der Beschluss des Bischofs erfolgt.
Bereich Remstal-West (Waiblingen): SE 1 (Fellbach), SE 2(Waiblingen), SE 3 (Kernen und Weinstadt)
Bereich Remstal-Ost (Schorndorf): SE 3 (Remshalden), SE 4 (Schorndorf-Winterbach), SE 5 (Plüderhausen-Urbach), SE 6 (Rudersberg-Welzheim) und evtl. KG Alfdorf (bisher Dekanat Ostalb, jedoch dem Landkreis Rems-Murr zugehörig)
Bereich Murr (Backnang): SE 7 (Winnenden-Schwaikheim) / SE 8 (Oppenweiler-Kirchberg)/ SE 9 (Backnang) / SE 10 (Weissacher Tal) / SE 11 (Murrhardt-Sulzbach)
Kriterien zur Bildung der Raumschaften
- Orientierung am Leben der Menschen bei Einkauf, Kultur, Schule, Arbeit, Vereinen, …
- Kommunale Grenzen sind berücksichtigt und ökumenische Partnerschaften sind bedacht
- Topographische Gegebenheiten und Entfernungen sind berücksichtigt (Verkehrswege, Öffentlicher Nahverkehr, …)
- Zuschnitt der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache sind bedacht
- Vorhandene Kooperationen, die sich bewährt haben, können bestehen bleiben
- Kirche an vielen Orten kann in der neuen Raumschaft gestaltet werden. Es sind neben gemeindlichen Kirchorten auch andere pastorale Orte vorhanden oder können entstehen (Krankenhaus, Schule, …)
- Andere katholische Akteure wie katholische Sozialstationen, Caritas, KEB, Jugendarbeit, Ordensgemeinschaften, katholische Stiftungen sind im Blick
Zu diesem Vorschlag erfolgen gegenwärtig die Voten der einzelnen Kirchengemeinden, die dann zur Entscheidung an das Bischöfliche Ordinaritat weitergeleitet werden.
Nach dem Votum des Diözesanrates im Herbst 2026 und der Entscheidung des Bischofs Ende November 2026 steht in dann in den nächsten Jahren 2027-2029 die Weiterarbeit zur Bildung der Raumschaft an, in der sich die bisherigen Kirchengemeinden auf Grundlage einer gemeinsamen Gründungsvereinbarung zu einer Kirchengemeinde zusammenschließen.


